Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung, Vertragsumfang, Rangfolge
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen von digiflo (AN) gegenüber Unternehmern iSd UGB/KSchG (AG). Verbraucher iSd KSchG werden nicht beliefert.
1.2 Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: a) individuell unterschriebene Vereinbarungen (insb. Angebot/Auftragsbestätigung, ggf. Rahmenvertrag/MSA), b) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für datenschutzrechtliche Pflichten, c) diese AGB, d) technische/leistungsbezogene Anlagen, e) Registry-/Registrar-Bedingungen je TLD.
1.3 Einkaufsbedingungen des AG werden ausgeschlossen. Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch schriftliche/electronische Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung zustande. Digitale Signatur/Bestätigung über Odoo ist zulässig. - Leistungen, Abgrenzung, Demos/Test/Staging
2.1 Leistungsarten: Domainleistungen (Registrierung, Transfer, Verlängerung, Verwaltung, optional DNS), Hosting-Leistungen (Bereitstellung von Infrastruktur/Ressourcen in DE/AT; optional Erstinstallation von Standardanwendungen wie Odoo, WordPress, Nextcloud), sonstige IT-Dienstleistungen (Beratung, Entwicklung, Implementierung, Support).
2.2 Nicht enthalten ohne gesonderten Auftrag: laufender Applikationsbetrieb, Updates/Patches, Security-Hardening, Monitoring, Backups/Restore-Tests, Performance-Tuning, 24/7-Support, feste Reaktionszeiten/SLA, rechtliche Beratung (z. B. Web-Impressum/Datenschutz). Solche Managed-Services sind separat zu vereinbaren.
2.3 Demos/Test/Staging: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Demos/Test-/Staging-Umgebungen befristet, ohne SLA und ohne Backups. Produktive Nutzung ist unzulässig. Werden personenbezogene Daten eingetragen, gilt der AVV.
2.4 Änderungen der Leistungen durch Vorlieferanten (Registrar/Registry/Infrastruktur/Carrier) werden an den AG mit Wirkung ab deren Einführung weitergegeben. - Mitwirkungspflichten des AG
3.1 Der AG stellt vollständige, richtige und aktuelle Daten bereit (insb. Registrant-/Kontakt-/DNS-Daten bei Domains) und sorgt für geeignete Testdaten/-zugänge. Er ist für Inhalte, Lizenzen, Konfiguration und Rechtmäßigkeit der durch ihn betriebenen Anwendungen/Seiten verantwortlich.
3.2 Der AG hält Zugangsdaten geheim, nutzt starke Passwörter/Mehrfaktor-Authentisierung, richtet Benutzer-/Rollenrechte nach dem Need-to-know-Prinzip ein und prüft eingespeiste Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit (z. B. Marken-, Urheber-, Wettbewerbsrecht).
3.3 Unzulässig sind u. a. Spam, Malware, strafbare und rechtsverletzende Inhalte, Ressourcenmissbrauch, Verletzung von Netz-/Systemintegrität. Bei Verstößen oder behördlichen Anordnungen darf der AN Leistungen vorläufig sperren. - Bereitstellung, Datenstandort, Verfügbarkeit, Wartung, Backups
4.1 Datenstandort: Ruhende Kundendaten werden ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland oder Österreich gespeichert. Die konkrete Zuordnung trifft der AN nach technischer Verfügbarkeit; ein Wechsel innerhalb DE/AT ist zulässig.
4.2 Netzwerk/Transit: Für Konnektivität/Peering/Redundanz werden europäische Carrier/PoPs genutzt. Dort erfolgt keine dauerhafte Speicherung ruhender Kundendaten.
4.3 Verfügbarkeit: Best Effort entsprechend der Infrastruktur des Vorleisters (derzeit netcup). Verfügbarkeits- und Reaktionszeiten gelten nur, wenn ausdrücklich als SLA vereinbart.
4.4 Wartung: Geplante Wartungen werden – soweit möglich – mindestens 48 Stunden vorher angekündigt; sicherheitskritische Maßnahmen können kurzfristig erfolgen.
4.5 Backups: Nur bei gesondertem Auftrag. Ohne beauftragte Managed-Backups ist der AG selbst für Datensicherung verantwortlich. - Domainleistungen (besondere Regelungen)
5.1 Der AG erkennt die Bedingungen/Policies der jeweiligen Registrare/Registries je TLD an. Diese sind verlinkt/mitgeteilt und Vertragsbestandteil. Registries/Registrare handeln häufig als eigene Verantwortliche (Controller).
5.2 Registrantendaten: Der AG stellt korrekte Registrierungsdaten bereit und hält sie aktuell. Je nach TLD gelten Validierungspflichten und Fristen.
5.3 Verlängerung/Kündigung: Domains werden, soweit möglich, automatisch verlängert, sofern nicht fristgerecht gekündigt. Die TLD-spezifischen Kündigungs-/Transferfristen sind einzuhalten. Bei Zahlungsverzug kann der AN Verlängerungen aussetzen; Risiko des Domainverlusts liegt beim AG.
5.4 Transfers/Disputes: Für Transfers-out stellt der AN erforderliche Authcodes bereit, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Streitigkeiten über Kennzeichen-/Namensrechte (z. B. UDRP) trägt der AG; der AN übernimmt keine Haftung für Registry-Entscheidungen/Policywechsel.
5.5 Redemption-/Restore-Gebühren der Registries werden weiterverrechnet. - Preise, Zahlungsbedingungen, Wertsicherung
6.1 Es gelten die im Angebot/Auftragsbestätigung genannten Preise/Zahlungsbedingungen. Soweit nicht anders vereinbart: Zahlung binnen 14 Tagen netto ab Rechnungszugang; kein Skonto.
6.2 Vorlieferanten-/Registry-/TLD-Gebühren und andere Fremdkosten werden an den AG weitergegeben. Reisekosten nur nach vorheriger Zustimmung.
6.3 Wertsicherungsklauseln (z. B. VPI 2020) gelten nur, wenn im Angebot/Auftragsbestätigung ausgewiesen.
6.4 Verzug: Verzugszinsen 6 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; Ersatz notwendiger Mahn-/Inkassokosten. Bei Verzug ist der AN berechtigt, Leistungen zu sperren und Domains nicht zu verlängern. - Liefer-/Leistungstermine, Teil- und Teilleistungen
7.1 Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich zugesagt. Verzögerungen durch unrichtige/unvollständige Angaben oder verspätete Mitwirkung des AG verlängern Fristen; Mehrkosten trägt der AG.
7.2 Teilleistungen und Teilrechnungen sind zulässig. - Projektleistungen, Abnahme, Rechte
8.1 Für Individualentwicklungen/Anpassungen gilt: Grundlage ist eine schriftliche Leistungsbeschreibung. Der AG prüft und bestätigt deren Richtigkeit/Vollständigkeit vor Umsetzungsbeginn.
8.2 Abnahme: Spätestens 4 Wochen nach Lieferung; Einsatz im Echtbetrieb gilt als Abnahme. Wesentliche Mängel werden vom AN behoben; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
8.3 Nutzungsrechte: Nach vollständiger Zahlung erhält der AG ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen zum eigenen internen Gebrauch. Rechte Dritter/Standardsoftware richten sich nach deren Lizenzbedingungen. Alle weitergehenden Rechte verbleiben beim AN. - Gewährleistung und Service
9.1 Hosting/Serviceleistungen: Es handelt sich um Dienstleistungen; eine bestimmte Beschaffenheit/Verfügbarkeit wird nur bei explizit vereinbartem SLA geschuldet.
9.2 Software/Projektleistungen: Der AN gewährleistet, dass die vereinbarten Funktionen bei vertragsgemäßem Einsatz erfüllt werden. Voraussetzung ist die Nutzung in der spezifizierten Umgebung und keine unautorisierten Eingriffe.
9.3 Vorrang der Verbesserung. Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßem Gebrauch, Änderungen durch den AG/Dritte, ungewöhnlichen Betriebsbedingungen. Gewährleistungsfrist für werkvertragliche Leistungen: 6 Monate ab Abnahme/Übergabe (B2B).
9.4 Support-, Wartungs- und Updateleistungen werden nur bei gesonderter Beauftragung erbracht. - Haftung
10.1 Der AN haftet bei Vorsatz unbeschränkt, bei grober Fahrlässigkeit für typische, vorhersehbare Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten, soweit zwingend.
10.2 Höhe: Bei fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf die im dem Schadenereignis vorangegangenen Vertragsjahr gezahlten Entgelte des AG, maximal jedoch EUR 50.000 je Schadensfall.
10.3 Datenverlust: Haftung nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den AG entstanden wäre; bei ausdrücklich beauftragten Managed-Backups gelten die im Angebot vereinbarten Parameter.
10.4 Für Registry-/Registrar-Entscheidungen, Policywechsel, Sperren, Löschungen und Streitigkeiten über Kennzeichen-/Namensrechte wird keine Haftung übernommen. - Subunternehmer, Einsatz Dritter
11.1 Der AN darf Subunternehmer einsetzen (insb. Infrastruktur-/Registrar-/Registry-/Carrier-Dienstleister). Der AN bleibt verantwortlich und verpflichtet Subunternehmer vertraglich auf angemessene Datenschutz-/Sicherheitsstandards. - Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des AG gilt der gesondert abzuschließende AVV (Art. 28 DSGVO).
12.2 Bei Domainleistungen agieren Registrare/Registries häufig als eigenständig Verantwortliche; deren Bedingungen sind zu beachten.
12.3 Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht offenkundige Informationen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. - Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
13.1 Laufende Hosting-/Domainleistungen werden auf unbestimmte Zeit erbracht, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Ordentliche Kündigung durch jede Partei mit 6 Monaten Frist zum Monatsende, sofern nicht TLD-/Registry-Fristen entgegenstehen.
13.2 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (u. a. erheblicher Zahlungsverzug, Rechtsverstöße, wiederholte AGB-/AUP-Verletzungen). - Höhere Gewalt/Vorlieferanten
14.1 Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfälle/Leistungsstörungen bei Vorlieferanten (Registrar/Registry/Infrastruktur/Carrier) entbinden den AN für die Dauer und den Umfang der Beeinträchtigung von seinen Leistungspflichten. - Loyalität, Abwerbeverbot
15.1 Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Abwerbung/Beschäftigung von Mitarbeitern der jeweils anderen Partei, die am Auftrag mitgewirkt haben, ist während des Vertrages und 12 Monate danach zu unterlassen; Pönale: ein Bruttojahresgehalt. - Änderungen dieser AGB
16.1 Der AN kann diese AGB mit Wirkung für laufende Dauerschuldverhältnisse ändern. Änderungen werden dem AG rechtzeitig (mind. 30 Tage) mitgeteilt. Widerspricht der AG nicht bis zum Wirksamkeitsdatum und nutzt die Leistungen weiter, gelten die Änderungen als angenommen. Bei wesentlichen Nachteilen steht dem AG ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungsstichtag zu. - Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
17.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des AN.
17.3 Schriftformklausel: Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
17.4 Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an deren Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17.5 Sprache: Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
Anhang
- Überblick TOMs: https://www.digiflo.at/legal/toms
- Registries-/Registrar-Bedingungen: https://www.digiflo.at/legal/registries